ℹ️ Als „anerkannte Ausbildung“ gilt eine abgeschlossene Berufsausbildung nach deutschem BBiG/HwO, z. B. Schlosser, Industriemechaniker, Metallbauer, Konstruktionsmechaniker oder vergleichbare Berufe. Abschlüsse aus Umschulungen werden nicht berücksichtigt. Falls deine Ausbildung im Ausland stattgefunden hat, muss sie offiziell in Deutschland anerkannt sein (z. B. über die IHK-Anerkennung).